Hier werden alle Aussagen und Fakten zur Petition belegt. Es gibt dazu unzählige Quellen. Daher ist diese Sammlung weder vollständig, noch kann sie alle Aspekte bis ins Detail berücksichtigen. Trotzdem wird offensichtlich, dass die Begründung der Petition fundiert ist.
Die Bürger sind aufgefordert, privat für das Alter vorzusorgen.
Seit vielen Jahren gibt es eine Diskussion über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Dabei ist es seit vielen Jahren Konsens, dass nicht mehr über ein „Ob“ sondern nur noch über ein „Wie“ der privaten Vorsorge gestritten wird. Die Existenz und Notwendigkeit dieses als dritte Säule bezeichneten Teils stellt niemand mehr angesichts der demographischen Entwicklung in Frage.
Deutsche Rentenversicherung: „Initiative: Ihre Vorsorge„. Hier wird u.a. sogar die Geldanlage in Aktien, Fonds und Anleihen als private Altersvorsorge definiert.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?„
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Zusätzliche Altersvorsorge – Betriebsrente und Riester-Rente“ PDF-Dokument
Unabhängige Verbraucherberatungen empfehlen ETF Sparpläne zur privaten Altersvorsorge.
Bei der Auswahl der privaten Altersvorsorge nehmen unabhängige Beratungsstellen immer wieder drei wesentliche Faktoren in den Fokus: Kosten, Rendite und Anlagezeitraum. Auf Basis dieser Kriterien kommen die meisten zu dem Schluss, dass eine Buy-and-Hold Anlage in breitgestreute Aktien-ETFs dem Verbraucher eine maximale Rente ermöglicht. In der Regel werden monatliche Sparpläne empfohlen. Mit zunehmendem Alter kommt zu dieser Aktien-Anlage eine risikoarme Komponente hinzu. Der Bund der Versicherten fordert sogar analog zu dieser Petition ein Basisdepot-Vorsorge.
Finanztip: So vermeiden Sie Geldsorgen im Alter
Stiftung Warentest: Das Pantoffel-Portfolio – bequem und krisenfest
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Altersvorsorge – Geldanlage mit ETFs
Verbraucherzentrale: Geldanlage und Altersvorsorge – So legen Sie Ihr Erspartes am Besten an
Bund der Versicherten: BdV für offene Altersvorsorge ohne Verrentungszwang
Finanzfluss: Altersarmut: Wie sicher ist unsere Rente? Was tun wenn die Rente nicht reicht?
Finanzwesir: „Der Vermögensaufbau beginnt mit einem ETF-Depot“ und „Das Ziel: Nicht arm sterben!„
Generation Finanzen: Jetzt loslegen – warum Altersvorsorge für die Generation Y so unglaublich wichtig ist.
Stern: Altersvorsorge
Handelsblatt: Mit „Lust und Mut“ zur Zusatzrente
Kosten sind ein wesentlicher Rendite-Faktor für Anlagen in Wertpapieren.
Neben den direkten Kosten für eine Altersvorsorge in einem Versicherungsmantel gibt es im Nullzinsumfeld versteckte Kosten in Form ausfallender Rendite durch vertragliche Garantien. Solche Garantien zwingen den Versicherer in festverzinzliche Anleihen zu investieren. Je geringer der Zinz für die Anleihen desto höher wird der Anteil des Investionsvolumens, der in solche Anleihen gesteckt werden muss. Im Nullzinzumfeld, in dem risikolose Anleihen bereits negativ verzinzt werden, bleibt dann keine nennenswerte Rendite oberhalb der Garantie mehr übrig.
Bürgerbewegung Finanzwende: Nur der Versicherer gewinnt immer
Mit zunehmendem Alter wird empfohlen, das Vermögen in sicherere Anlagen umzuschichten.
Finanztip bei Youtube: ETFs im Alter: Tipps für die Auszahlung und Entnahme | Basics der Altersvorsorge 4/5
Augsburger Allgemeine: Rechtzeitig umschichten: Kapital sichern ab 50
Finanzen.net: Geldanlage für Rentner: Mit Sicherheit zur Rendite im Ruhestand
Wertpapiere sind keine Altersvorsorge im juristischen Sinn.
Wertpapiere wie ETFs, Fonds, Aktien oder Staatsanleihen sind im juristischen Sinn genauso verfügbares Vermögen wie Bargeld oder Kontoguthaben. Eine Zweckbindung existiert nicht. Die Gegebenheiten stellt ein Video von Finanztip gut dar:
Letztendlich gibt es aber offenbar für Wertpapiere keine einheitliche juristische Definition. Allerdings gibt es das Depot als juristisches Konstrukt mit einem eigenen „Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren„. Eine gute Zusammenfassung zur juristischen Einordnung von Wertpapieren liefert Wikipedia. Demnach ist ein Wertpapierdepot offensichtlich keine Altersvorsorge.
Im Rahmen des Altersvermögensgesetzes ist Altersvorsorge definiert. Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werden private Vorsorgeprodukte damit gefördert. Sie unterliegen einer Zertifizierung, die nur Rürup- und Riester-Renten kennt. Ein Wertpapierdepot kommt nicht vor.
Nur Versicherungsprodukte sind gesetzlich vor Pfändung geschützt.
Im Sinne dieser Petition wird private Altersvorsorge als insolvenz- und pfändungssicheres Vermögen definiert, das zweckgebunden der Finanzierung des Lebensunterhaltes im Rentenalter dient. Alles, was pfändbar ist, unterliegt einem Verlustrisiko und stellt insofern nur ein liquides Vermögen dar. Akuell sind in diesem Sinne nur Riester- und Rürup-Renten und bestimmte Formen von Kapitel-Lebens- bzw. Rentenversicherungen anerkannt. Die Pfändungskriterien sind komplex und in Gesetzen geregelt. Vereinfacht kann man sagen: Eingezahltes Vermögen kann nicht gepfändet werden, spätere Auszahlung über Verschonungsgrenzen hinaus genauso wie Renten schon. Siehe:
Bundes Anzeiger Verlag: Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
Deutsche Rentenversicherung – Ihre Vorsorge: „Weitgehender Schutz bei Pfändungen und bei Bezug von Hartz 4„
Infodienst Schuldnerberatung: Pfändung von Lebensversicherungen
Manager Magazin: Riester-Rente ist nicht sicher vor Pfändung.
Die MiFiD II Richtline definiert die Geeignetheit von Wertpapieren für Privatanleger.
Der Wertpapierhandel in Deutschland unterliegt der Regulierung durch die BaFin. Seit 2018 gelten die europäischen Finanzmarktrichtlinien MiFID II, die einen Zielmarkt und damit eine Geeignetheit für Privatanleger von Wertpapieren eingeführt haben. Alle Finanzprodukte von Banken und anderen Emittenten sind seither entsprechend klassifiziert. Die Banken überprüfen beim Kauf eines Wertpapieres, ob es im Sinne der Richtlinie für den Privatanleger geeignet ist. Dazu hat er im Vorfeld Angaben zu seinen Kenntnissen und Anlagezielen gemacht.
BaFin: MiFID II – die wichtigsten Änderungen für Anleger
BaFin: MiFID II und MiFIR – Mehr Transparenz und mehr Anlegerschutz
Beispiel Sparkassen Broker: Änderungen durch MiFID II
Das AV-Depot unterstützt ebenfalls die Idee eines Staatsfonds.
Viele Experten und Politiker, die die Notwendigkeit einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge erkannt haben, favorisieren die Einführung eines deutschen Staatsfonds nach norwegischem, schwedischem oder kanadischem Muster. Prinzipiell ist ein solcher Staatsfond zunächst nicht viel anders als ein global anlegender breit gestreuter Aktienfonds oder ETF.
Insofern kann die Teilhabe an einem solchen Staatsfonds sehr einfach mit Hilfe eines AV-Depots für jeden Bürger über einem Sparplan realisiert werden. Der Staatsfonds müsste auf diese Weise nicht einmal die Anteilseigner, d.h. Bürger verwalten. Er könnte somit erhebliche Kosten sparen und damit mehr Rendite für alle erwirtschaften.
Beispiele von Befürwortern eines deutschen Staatsfonds:
- FOCUS: Deutschland kann sich einen Staatsfonds leisten – und muss es auch
- Wirtschaftsforum: Finanzwelt erklärt: Deutscher Staatsfonds könnte Rentenlücke schließen
- Manager-Magazin: Intelligente Wirtschaftspolitik jetzt!
- Nordwest Zeitung: Jetzt einen Staatsfonds!
- Verbraucherzentralen: Der Vorsorgefonds: Die verbraucherfreundliche Alternative zur Riester-Rente
- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: DSW fordert aktienbasierten Staatsfonds für Altersvorsorge
- Bürgerbewegung Finanzwende: Faire Altersvorsorge
- Bertelsmann Stiftung: Soziale Dividende
- Hessische Staatsregierung: Die Deutschland-Rente – Staat soll zentralen Rentenfonds organisieren
- Ifo-Institut zur Deutschlandrente
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Ein Staatsfonds als alternatives Instrument zur Förderung inklusiven Wachstums
- CDU: Rentenpapier enthält ein Standardvorsorgeprodukt mit Anlageschwerpunkt auf aktienbasierten Produkten
- CSU-Vorschlag: Starterkit zur Altersvorsorge ab Geburt